Mittelmärkische Plansiedlung - Dorf- und Flurformen


Ruth Maria Hirschberg, Juni 2001

 

Im 13. Jahrhundert entstand unter der Förderung der brandenburgischen Landesherren, insbesondere unter den Markgrafen Johann I und Otto III, die sogannte mittelmärkische Plansiedlung: Die mittelmärkischen Platten ostwärts von Havel und Nuthe wurden unter ihrer Herrschaft nach einem bestimmten Plan unter Verwendung regelmäßiger und wiederkehrender Formen aufgesiedelt.

Anger- und Straßendorf

Die meisten Dörfer wurden als Anger- oder Straßendörfer angelegt. Beide Siedlungsformen waren durch einen das Dorf durchlaufenden Weg gekennzeichnet, der sich im Falle der Angerdörfer am Dorfeingang gabelte, den zentral im Dorf gelegenen, zumeist spindelförmigen Platz umrahmte und sich am Dorfende wieder vereinte. Dieser Dorfplatz, der Anger, war meist eine freie Fläche und höchstens mit der Kirche einschließlich Kirchhof und einigen wenigen Gemeindehäuser bebaut. Der Anger konnte rund, lanzettförmig, recht- oder dreieckig sein und bestimmte somit die Form des Angerdorfes. Der Anger diente ursprünglich als Kleinviehweide und nächtlicher Aufenthaltsort des Großviehs, er konnte auch einen Teich beherbergen. Die Gehöfte der Bauern und Kossäten befanden sich stets an den Außenseiten der Wege, wobei die Adels- und Lehnsschulzengüter ebenso wie die Vollbauernhöfe zumeist in der Mitte des Dorfes und in der Nähe der Kirche lagen, während die Kossätenstellen sich zumeist zu beiden Seiten in Richtung Ortsausgang anschlossen. Eine ähnliche "Rangordnung" war in den Straßen- oder Wegedörfern anzutreffen, einer meist geradlinigen, doppelzeiligen Dorfanlage entlang einer Straße bzw. eines Weges, wobei die Häuser bzw. Gehöfte relativ dicht nebeneinander angeordnet waren. Über die Dorfformen der älteren slawischen Siedlungen ist wenig bekannt, es scheinen jedoch das Hufeisen oder ein Halbrund vorgeherrscht zu haben (diese wurden dann im Laufe der Zeit häufig zu einem Anger- bzw. einem sogenannten Sackangerdorf erweitert). Eine seltenere Siedlungsform war das sogenannte Waldhufendorf.

Hufengewannflur

Im den Grundmoränengebieten des Barnim und Teltow verbanden sich Anger- und Straßendörfer in der Regel mit der sogenannten Hufengewannflur. In diesen Gebieten herrschte die Dreifelderwirtschaft vor, und die Flur eines Dorfes wurde in drei Gewanne eingeteilt, die auch Felder oder Stücke, am häufigsten jedoch Hufen genannt wurden. Die fränkische Hufe umfaßte 24 ha, die flämische 16,8 ha Land. Ein Gewann umfaßte so viele Streifenparzellen, wie ein Dorf an Hufen besaß. Neben diesen drei großen Gewannen waren häufig noch kleinere vorhanden, sogenannte Beiländer. Gemarkungen mit Hufengewannflur bestanden fast allein aus Ackerland, Wald fand sich meist nur an den Rändern der Feldmarken in geringem Umfang. Wiesen und Grünland gab es kaum. Charakteristisch für die märkischen Gebiete ist, daß die Ackerstreifen hier keine Rücksicht auf das Gelände nahmen und oft in der ganzen Länge der ausgedehnten Gewanne über Tälchen, Rinne und Sölle (kleine Teiche) hinwegzogen. Die streng rational äußere Form der Flureinteilung vernachlässigte unter diesen Umständen auch die Verteilung der Bodengüte: um keinen Hufenbauern zu bevorzugen oder zu übervorteilen, wurden die einzelnen Parzellen in den Gewannen innerhalb der Dorfgemeinschaft durch das Los verteilt.

Literatur:


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