Die Organisation der märkischen Dörfer

Ruth Maria Hirschberg, Juni 2001

Dorfgründung

Die Mark wurde seit ca. 1220 schnell und rational besiedelt, wobei ältere Siedlungen einer Art Landesplanung zum Opfer gefallen sind oder die neuen Dörfer, die auf besseren Böden lagen, soviel Anziehungskraft ausübten, daß die älteren Orte mit ihren Sandböden aufgegeben wurden. Träger der Siedlung waren die Markgrafen, Adlige, die auf eigene Rechnung unter den Markgrafen Dörfer anlegten oder sich bäuerlicher Lokatoren (s. u.) bedienten, und die Kirche (Domstifter, Stifter, Klöster – vor allem Zisterzisienser, aber auch Prämonstratenser sowie Templer und Johanniter). Die Zahl der unter askanischer Herrschaft und der wenigen, vorerst weitgehend unabhängigen Adligen (Grafen von Lindow-Ruppin, Edelherren Gans zu Putlitz, v. Friesack, v. Wedel) angelegten Dörfer belief sich auf ca. 2500, wobei zwischen 1134 und 1320 etwa 200.000 Menschen in Städten und Dörfern an- bzw. umgesetzt wurden, davon schätzungsweise ein Drittel slawischer Herkunft.

Die jeweiligen Grundherren beauftragten in der Regel einen "locator" mit der Dorfgründung (allerdings ist im Gegensatz zu den Städten für märkische Dörfer allein für Rixdorf und auch erst spät aus dem Jahre 1360 eine Lokationsurkunde erhalten geblieben). Die Dorfgründungsstätte wurde im Hinblick auf Wasser, Weide, Acker und Straßennähe bestimmt. Reihen von Dörfern an wichtigen Handelsstraßen (z. B. Berlin-Oderberg) sind auch heute noch erkennbar.

Lokatoren

Der Lokator sorgte zunächst für die Anwerbung von Bauern und überwachte dann den Aufbau der Höfe und die Verteilung des Landes. Die Höfe und die Hausstellen besetzte er mit sechs bis zwanzig Bauern, mit Kossäten (s. u.) und einem Pfarrer. Als Ausgleich für seine Arbeit erhielt der Lokator Sonderrechte und einen abgabefreien oder zumindest weniger stark belasteten Hof im neu gegründeten Dorf. Gehörte der Lokator zum Adel, so wurde er vom Landesherren zu Vasallendiensten verpflichtet, d. h. er mußte in Kriegszeiten Heeresfolge leisten. War er aus dem Bauernstande hervorgegangen, erhielt er das Amt des Dorfschulzen (s. u.). Eine Zwischenform war der sogenannte Lehnsschulze, der als Nicht-Adliger seinen Hof und seine Vergünstigungen vom Landesherren erhielt und diesem dadurch ebenfalls als Vasall verpflichtet war.

Hüfner

Im Bereich des Teltow und Barnim lebten die freien Bauern (Hüfner) eines Dorfes in einer Genossenschaft und betrieben Dreifelderwirtschaft. Alle Bauern zusammen besaßen die sogenannte Allmende, d. h. Anrechte an Waldgebieten, evtl. vorhandenen Weiden sowie Wassergebieten des Dorfes. Dreifelderwirtschaft bedeutete, daß im jährlichen Wechsel zwei der drei Gewanne mit Sommer- und Wintergetreide bestellt wurden, während das dritte brach lag und dem Vieh zur Weide diente. Jedes der Gewanne war in so viele Streifen geteilt, wie es im Dorf Hufen gab: besaß ein Bauer zwei Hufen, was die Regel zu sein schien, so verfügte er über zwei Streifen im Gewann. Im Teltow und Barnim hatten die meisten Dörfer zwischen 40 und 70 Hufen.

Abgaben

Bei der Ansiedlung erhielten die Bauern ihr Land nicht als freies Eigen, sondern als ein Gut, das vom Grundherrn zu Erbzinsrecht vergeben wurde. Dadurch befanden sich Hof und Hufe im erblichen, aber nicht teilbaren Besitz des Bauern. Dafür waren dem Grundherrn von der Hufe der Grundzins zu entrichten (dieser variierte anscheinend je nach der Güte der Bodenverhältnisse, betrug aber meist 2 Schillinge, also 24 Pfenninge), ferner der ursprünglich von den Markgrafen in Anspruch genommene kirchliche Zehnt (nach dem Merseburger Zehntvertrag von 1237 blieben die neu erschlossenen Gebiete entgegen der markgräflichen Bemühungen zwar dem Bistum Brandenburg zugehörig, die Markgrafen erhielten jedoch den Nießbrauch für den Kirchenzehnt und ein Vorschlagsrecht für Propsteistellen), der in der Regel in eine jährlich dem Grundherrn zu leistende Pachtabgabe verwandelt wurde (meist in Form unterschiedlichster Naturalabgaben). Schließlich mußte als allgemeine Landessteuer die Bede entrichtet werden. Als besonderen Anreiz zur Ansiedlung in der Mark versprachen die Grundherren bzw. die Lokatoren den Siedlern sogenannte Frei-, also abgabefreie Jahre (in der Regel sieben). Die Hufenbauern waren persönlich frei und nicht zu Fronarbeit auf grundherrlichen Eigenwirtschaften verpflichtet, was einerseits ein starker Anreiz für die Ansiedlung in der Mark war, aber auch zur Folge hatte, daß die Hufenbauern Dörfer mit wenig ertragreichen Böden wieder verließen und sich andernorts niederließen (dies führte zur sogenannten "Wanderung" von Ortsnamen – auch heute noch finden sich viele Dörfer gleichen Namens in ganz verschiedenen Regionen des Landes Brandenburg).

Landwirtschaftliche Produktion

In den Dörfern des Teltow wurde die Pacht im allgemeinen in Form von Getreide entrichtet, vor allem in Roggen, aber auch Hafer und Gerste. Die Getreideproduktion mußte dementsprechend den Eigenbedarf des Bauern decken, für das nächste Saatgut reichen und die Naturalrente an den Grundherren erbringen. Zusätzlich wurde auch für die großen Städte Berlin, Cölln und Spandau sowie die Mark Getreide erwirtschaftet, denn die Mark Brandenburg war Teil des großen hansischen Wirtschaftraumes, über den diese ihr Getreide nach Westeuropa exportierte. In der Mark gab es zwar viele, aber nur kleine Ritterhöfe (s.u.), die nicht alleine die Marktproduktion erwirtschaften konnten. Da Bede und Zins fast immer in Geld zu entrichten waren, ist anzunehmen, daß die Bauern Getreide verkauften, um Geld zu erhalten, und sich so an der märkischen Getreideproduktion beteiligten. Daß die märkische Wirtschaft auf die Getreideproduktion fixiert war, läßt sich auch aus der großen Anzahl der Wasser- bzw. Windmühlen erschließen. Es herrschte Mahl- oder Mühlenzwang, d. h. die Einwohner eines oder mehrere Dörfer mußten ihr Getreide in bestimmten Mühlen zu mahlen. Ursprünglich hatten die Markgrafen das Recht, den Mühlenzwang zu verleihen, und er sollte die hohen Kosten decken, die Bau und Unterhalt von Mühlen verursachten, die im 13. und beginnenden 14. Jahrhundert technisch sehr aufwendige Anlagen darstellten.

Als Sonderform der Agrarproduktion ist die Zeidelei (Imkerei) zu sehen. Nach alten Unterlagen mußten bestimmte heiden- bzw. waldreiche Gebiete in Teltow und Barnim pro Jahr bis zu 3 Tonnen Honig im Wert von 80 Groschen liefern. Honig war als wichtiges Süßmittel sehr wertvoll. Auch der Rebenanbau und die Weinproduktion muß lokal erfolgreich gewesen sein, doch fehlen dafür für die Zeit vor 1500 schriftliche Nachweise.

Der Fischfang besaß in den slawischen Siedlungen und Herrschaftssitzen einen erheblichen Anteil an der Nahrungsmittelproduktion und war deshalb gut entwickelt. Im Laufe der deutschen Besiedlung wurden dann die slawischen Fischer häufig in der Nähe von Burgen und Städten in gesonderten Bereichen angesiedelt, den sogenannten Kietzen. Diese waren den Burg- bzw. dem Landesherren direkt unterstellt und besaßen keine Stadtbürgerrechte. Ihrem Herrn waren sie zu Abgaben sowie zu Hand- und Erntediensten verpflichtet. Häufig gab es einen eigenen Kietzschulzen.

Kossäten

Neben den freien Hufenbauern lebten in den märkischen Dörfern die sogenannten Kossäten. Diese besaßen ein Häuschen mit Gartenland, evtl. auch mit Anteil an den Beiländern (Kostenwörden), aber keinem Anrecht an der Allmende, die nur von den Hufenbauern genutzt wurde. Nur in seltenen Fällen sind die Kossäten als die an den Dorfenden ansässigen Reste der slawischen Bevölkerung anzusehen. Die Kossäten mußten entsprechend ihrer geringen Wirtschaftskraft nur geringe Abgaben leisten, beispielsweise etwas Geld und ein Huhn. In manchen Dörfern hatten sie den Hüfnern die Abgaben und Dienste zu leisten. Im Unterschied zu anderen Regionen Deutschlands finden sich in der Mark archäologische Nachweise für Kossätenhäuschen erst ab der Zeit um 1230. Die Kossäten waren meist als Landarbeiter tätig, z. T. aber auch als Dorfhandwerker (Krüger, Hufschmied, Hirt). Ein Teil der Kossäten war slawischer Abkunft, besonders in den Dörfern, die in alten slawischen Siedlungsgebieten lagen. Vor allem dort, wo ritterliche Eigenwirtschaften (s. u.) eine Rolle spielten, häuften sich die Kossätenstellen, außerdem wurden Kossäten auch zur Bestellung von Pfarr- und Schulzenhufen herangezogen.

Weitere Dorfbewohner

Daneben gab es auch Gesinde und Tagelöhner, die bei den Dienstherren lebten. Die Dorfhandwerker, vor allem Hirten, Schmied und Stellmacher übten wichtige Tätigkeiten für das dörfliche Alltagsleben aus, doch ist wenig über ihre Lebensumstände bekannt. Man geht jedoch davon aus, daß eigenständige Handwerker im 13. Jahrhundert eher selten waren und daß sie sich - wenn überhaupt - in erster Linie in solchen Dörfern ansiedelten, die Sitz eines Adligen waren. Ihre Behausungen und Werkstätten standen häufig auf dem Dorfanger und galten als Gemeinschaftseinrichtungen. In der Regel wurden jedoch handwerkliche Tätigkeiten von den Bauern selbst im Rahmen des Hauswerks erledigt.

In fast jedem Dorf gab es einen Krug (Dorfschänke), der vom Krüger bewirtschaftet wurde. Er durfte selbst brauen und Bier ausschenken, evtl. übernahm er auch schon die Aufgaben eines Dorfkrämers. Die Krugzinsen (häufig in Form von Pfeffer) gingen an den Grundherren, den Schulzen oder den Pfarrer.

Der Dorfpfarrer verfügte in der Regel über 2 bis 4 Hufen Land. Dazu kamen die Einnahmen aus seinem geistlichen Amt und verschiedenen Abgaben, die ihm zustehen konnten. Die Dorfkirche stand häufig auf dem Dorfanger oder seitlich auf dem höchsten Punkt des Dorfes. Im 12. Jh waren es noch hauptsächlich Feldsteinbauten, im 13. Jahrhundert wurden dann schon Backsteinkirchen erbaut (die Techniken zur Herstellung von Ziegelsteinen kamen mit den niederländischen Siedlern in die Mark).

Der Dorfschulze (s.o.) wurde mit dem Schulzengut, einem Hof und 2 bis 4 Hufen, belehnt, an welches das Amt geknüpft war, manchmal auch mit der Schankgerechtigkeit. Im Gegenzug mußte der Schulze seinem Lehensherren, in der Regel also dem Markgrafen, ein Lehenspferd für Boten- und Kriegsdienste stellen. Der Schulze versah das Amt des Dorfrichters und erhielt dafür das sogenannte Richterdrittel. Er sprach das Urteil, das die Schöffen gefällt hatten, welche wiederum aus dem Kreis der Hufenbauern gewählt wurden. Das Dorfgericht verhandelte Bagatelldelikte wie leichte Körperverletzungen, Diebstähle und Übertretungen der Feldordnung. Als Beauftragter des Grundherren mußte der Schulze für die pünktliche Ablieferung der bäuerlichen Geld- und Naturalabgaben sorgen. Er regelte außerdem den Beginn der Felderbestellung und der Ernte sowie den Auftrieb des Viehs auf die Weiden und Stoppelfelder.

Adlige, Ritter und Ministerialen

Weitere Dorfbewohner mit besonderen Rechten konnten Adlige (als Grundherren) bzw. Ritter sein. Auch diesbezüglich zeigt die Mark Brandenburg im 13. Jh besondere Verhältnisse. Um gewisse Begriffsverwirrungen zu vermeiden, sei hier darauf verwiesen, daß Ritter adelig oder nicht-adelig sein konnten, da die Bezeichnung Ritter keinen Stand im eigentlichen Sinne, sondern eine Aufgabe als Lehnsmann, nämlich Verpflichtung zum Kriegsdienst bedeutete. Die (weltlichen und kirchlichen) Fürsten setzten sogenannte Ministerialen (Dienstmannen) ein, um Verwaltungs- und andere Aufgaben für sie zu übernehmen. Diese Ministerialen wurden häufig mit Besitz belehnt und waren ihren Herren zum Kriegsdienst verpflichtet – also Ritter. Um 1200 war dann im Reich die Ministerialität, also die Dienstmänner ohne eigene Güter, mit den ehemals bevorrechteten Edelfreien (Adlige, im Besitz von Eigengütern, den sogenannten Alloden) zum Ritterstand verschmolzen. Die Eroberung und Kolonisierung der Mark wurde von diesem Prozeß überlagert. Entscheidend dabei war, daß es den askanischen Markgrafen gelungen war, Amtsrechte zu allodialisieren, so daß der gesamte Grundbesitz - ausgenommen waren hier die bischöflichen Hochstifte - als markgräfliche Lehen vergeben wurde, für die Nobiles wie für die Ministerialität. Das Recht, Burgen zu bauen – ursprünglich ein königliches Recht – war im Laufe der Zeit auf die Feudalherren übergegangen. Anfang des 13. Jahrhundert verzichtete Kaiser Friedrich II auf die Gerichtsbarkeit und die Befestigungshoheit in den markgräflichen Territorien. In Brandenburg verlor der vom König bestellte Burggraf aus dem Geschlecht der Edlen von Jabelincze nach der Wiedereroberung der Mark im Jahre 1157 seine Macht und wurde zu Beginn des 13. Jahrhundert von den Markgrafen verdrängt. Die askanischen Markgrafen setzten nun ihrerseits das angeeignete Recht zum Burgenbau gegenüber dem Adel durch.

Die slawische Oberschicht (Adel) war in der Mittelmark – anders als in Mecklenburg und Pommern - in den innerslawischen Auseinandersetzungen im 12. Jahrhundert sowie den Kämpfen während der askanischen Herrschaftsübernahme verschwunden. Die neue Oberschicht kam vornehmlich aus dem Mittelelb-Raum, und nicht wenige unter ihnen waren aus der magdeburgischen Ministerialität in brandenburgische Dienste übergetreten. In der Mehrzahl der Fälle blieben die Gründungstätigkeiten und damit auch die grundherrlichen Rechte der einzelnen Adelsfamilien jedoch auf nur ein Dorf beschränkt, allerdings gewannen einzelne Familien im 13. Jahrhundert noch größere Besitzungen jenseits der Oder und in Pommern dazu.

Aus den genannten Gründen wird ersichtlich, daß Landadelige– sofern sie keine Befestigung oder Burg vom Markgrafen als Lehen erhalten hatten – Ihren Sitz in ihrem eigenen Allodialgut bzw. in einem der Dörfer hatten, die sie (vom Markgrafen oder der Kirche) als Lehen erhalten hatten.. Dabei handelte es sich dann meist um besonders ausgebaute und durch kleine Wälle oder Wohntürme befestigte Güter mit 4 bis 6 Hufen, die üblicherweise in Holz-Erde-Bauweise errichtet wurden. Entsprechende Höfe erhielten - wie bereits erwähnt- auch die ursprünglich nicht-adeligen Lokatoren und Ministerialen, die als Lehnsschulzen bzw. Lehensmänner ihrem Grundherren zum Kriegsdienst verpflichtet und damit Ritter waren. Anfänglich besaßen diese Ritter 4 bis 6 abgabefreie Hufen in einem Dorf, die im Gemenge mit den Bauernhufen lagen und dem Flurzwang, d. h. der gemeinschaftlichen Regelung der Aussaat und Ernte, unterworfen waren. Die Mehrzahl der Ritterhöfe blieb ohne eigene Befestigung. Erst im 15. Jahrhundert wurden aus diesen ländlichen Adels- bzw. Ritterhöfen dann die in der Mark so häufigen Gutsschlösser und Rittergüter.

Rolle der Kirche in der Dorfentwicklung

Die Kirche, vor allem die Bischöfe und Domkapitel von Brandenburg und Havelberg, war an Siedlung und Landesausbau beteiligt - im Hinblick auf die kirchliche Versorgung der Bevölkerung und auf die ihr dafür zustehenden Abgaben (Kirchenzehnt) liegt das nahe. Bischöfe und Domkapitel standen dabei teilweise in scharfer Konkurrenz mit dem Markgrafen und den anderen Siedelherren. Die Siedlungsleistung der Orden ist unterschiedlich zu bewerten. Klöster und Stifte wurden überwiegend auf askanischem Schenkungsgut errichtet. An der Spitze standen die Zisterzienser mit 19 Niederlassungen. Allerdings haben Zisterzienser und Prämonstratenser nur in geringem Umfange Siedlungen begründet. Ihre Bedeutung für die Mark lag mehr auf dem wirtschaftlichen Vorbild, das sie auf ihren Höfen, den sogenannten Grangien, gegeben haben. Der Templer- und der Johanniterorden haben dagegen erheblich zur Besiedelung der Mark beigetragen (siehe Artikel: Die Balley Brandenburg ).

Ausblick auf die Entwicklung im 14. und 15. Jh

Wie erläutert, lagen im ausgehenden 12. und im13. Jahrhundert die Rechte an den märkischen Dörfern fast ausschließlich in der Hand der markgräflichen Familie – was im Vergleich zu anderen Gebieten des mittelalterlichen Deutschlands durchaus ungewöhnlich war. Der aus den unterschiedlichsten Gründen steigende Geldbedarf der Markgrafen führte dann jedoch zur Veräußerung von Rechten und Einkünften an Ritterschaft, geistliche Institutionen (Kirchenfürsten, Klöster etc.) und später auch an reiche Bürger, so daß im 14. Jahrhundert aus der Mark ein Feudalstaat par Excellence wurde, in welchem sich eine Vielzahl von Herrschaftsträgern zwischen die Markgrafen und die Hufenbauern geschoben hatten. Viele Dörfer kamen so unter die Herrschaft mehrerer Herren gleichzeitig, die ihre Recht über den Schulzen wahrnahmen und die Einnahmen aus Gerichtsfällen und den fälligen Abgaben erhielten. Im Laufe dieser Entwicklung entstanden und vergrößerten sich auch die märkischen Rittergüter. Außerdem konnten sich die märkischen Adeligen nach dem Aussterben der askanischen Linie (1320) das Recht zurückerobern, eigene Burgen zu besitzen. Durch die sogenannte Agrarkrise (Preisverfall von Agrargütern aufgrund von Bevölkerungsrückgang und sinkender Nachfrage) verloren die Hufenbauern in vielen märkischen Regionen im 14. und 15. Jahrhundert ihre Freiheiten und wurden ebenso wie die Kossäten vermehrt zu Frondiensten verpflichtet

 

Literatur:

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